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Vertikale Koordination
Durch die vertikale Koordination sollen die Teilpläne der einzelnen Unternehmensbereiche auf inhaltliche Widerspruchsfreiheit überprüft, bzw. zu einem stimmigen Gesamtplan zusammengefügt werden.[1] Die Einzelpläne werden dazu mit den hierarchisch über– und untergeordneten Unternehmensebenen abgestimmt.[2]
Hierbei ist zu beachten, dass die Teilpläne häufig ihr individuelles Optimum anstreben und nicht das Unternehmensziel. Im Rahmen der vertikalen Koordination werden die Teilpläne auf das Gesamtziel ausgerichtet.[3] Anstrebenswert wäre hier das Gesamtoptimum, welches aber in der Regel nicht oder nur zufällig erreichbar ist. Töpfer führt aus, dass in diesem Sinne nur eine möglichst hohe „Gesamtsuboptimalität“[4] anzustreben ist.
Es werden drei verschiedene Abstimmungsverfahren, die durch verschiedene Ableitungsrichtung gekennzeichnet sind, unterschieden.[5] Diese werden im Folgenden erläutert.
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- [1] Vgl. Töpfer: PuK (1976), S. 116.
- [2] Vgl. Töpfer: PuK (1976), S. 95.
- [3] Vgl. Egger/Winterheller: Unternehmensplanung (1994), S. 54.
- [4] Vgl. Töpfer: PuK (1976), S. 95.
- [5] Vgl. Horváth: Controlling (2002), S. 219 ff., Pfohl/Stölzle: PuK (1997), S. 134, Wild: Grundlagen der Unternehmungsplanung (1981), S. 191.