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Korrekturmaßnahmen
Bei der Betrachtung der Korrekturmaßnahmen muss zwischen „Feed-Back“- und „Feed-Forward“-Kontrollen unterschieden werden. Feed-Back-Kontrollen sollen die Planerreichung sicher stellen.
Wird beispielsweise festgestellt, dass im August die Sollkosten überschritten wurden und dadurch das Jahresziel in Gefahr ist, so werden zur Korrektur Einsparungen veranlasst. Dadurch soll der Bereich wieder „auf Kurs“ gebracht werden. Diese Vorgehensweise ist aber nur sinnvoll, solange die Pläne gültig sind. Ob die Pläne noch gültig sind, soll die Feed-Forward-Kontrolle überprüfen. Haben sich die Ziele geändert, muss als Korrekturmaßnahme der Plan korrigiert werden.[1]
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- [1] Vgl. Schäffer: Kontrolle (2003), S. 152.